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Ermittlungen gegen Polizeibeamten in Surat Thani wegen unangemessenen Verhaltens

In Surat Thani hat die Polizeiführung eine Untersuchung gegen einen stellvertretenden Polizeistationsoffizier eingeleitet, nachdem ein Video aufgetaucht ist, das ihn beim Konsum von Rauch aus einer Verbrennung zeigt. Dieses Verhalten, das auf sozialen Medien verbreitet wurde, wird als unangemessen für einen Beamten in Uniform angesehen.

Video löst Untersuchung aus

Am 15. November berichteten die Medien über einen Vorfall, bei dem ein Polizeibeamter in Uniform in einem Video zu sehen ist, wie er Rauch aus einer Verbrennung (vermutlich Cannabis) konsumiert. Der Vorfall wurde in einem bewegten Bild festgehalten und auf sozialen Medien verbreitet. Der Beamte, der im Rang eines stellvertretenden Offiziers einer lokalen Polizeistation in der Provinz Surat Thani steht, wird nun wegen seines unangemessenen Verhaltens untersucht.

Polizeiführung reagiert schnell

Am Morgen des Vorfalls ordnete der Leiter der regionalen Polizei von Surat Thani, General Surapong Thanomjit, eine sofortige Untersuchung an. Es wurde berichtet, dass das Video am 10. November in der Nähe der Wohnungen von Polizeibeamten in der Region aufgenommen wurde. Der Vorfall könnte das Image der Polizei schädigen und verstößt möglicherweise gegen den Ethikkodex der Polizei von 2017.

Eine Untersuchungskommission wurde eingesetzt, um den Vorfall zu prüfen. Der Kommission gehören mehrere Polizeibeamte der betroffenen Station an, die innerhalb von sieben Tagen einen Bericht vorlegen sollen.

Weitere Ermittlungen

Zusätzlich zu den lokalen Untersuchungen hat die Polizeiführung von Surat Thani eine separate Untersuchung angeordnet, um die Hintergründe des Vorfalls und die Beweggründe für die Verbreitung des Videos zu ermitteln. Es wird betont, dass derartige Handlungen das Image der Nationalpolizei beeinträchtigen können, besonders wenn sie in Uniform stattfinden. Der Fall wird als eindeutiger Verstoß gegen die Disziplin angesehen, wobei das Ausmaß des Vergehens noch zu bestimmen ist.

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