Thailändische Polizei setzt Public Penalty Act in Kraft: Keine Haft für geringfügige Vergehen, nur Geldstrafen
Die Polizei in ganz Thailand beginnt heute mit der Umsetzung des Public Penalty Act, der Geldstrafen anstelle von strafrechtlichen Sanktionen vorsieht.
Neues Gesetz erleichtert Strafen für geringfügige Vergehen
Das neue Mandat, unterzeichnet vom Nationalen Polizeichef, stellt sicher, dass Personen für geringfügige Vergehen nicht inhaftiert oder in Gewahrsam genommen werden und dass diese Vergehen nicht in ihrem Strafregister vermerkt werden. Torsak Sukwimol, der Polizeichef, unterzeichnete eine schriftliche Anordnung, die gestern, am 24. Oktober, datiert wurde. Die Anordnung trat heute in Kraft.
Einzelheiten des Public Penalty Act
Der Public Penalty Act wurde 2023 in Kraft gesetzt und trat am 22. Juni 2023 in Kraft. Bestimmungen nach Anhang 1 und Anhang 3 des Gesetzes werden ab heute, dem 25. Oktober, angewendet. Um die reibungslose und umfassende Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten, wurde die Polizei angewiesen, die Vorgaben des Public Penalty Act von 2023 zu befolgen. Die Anordnung kann über einen am Ende dieses Dokuments bereitgestellten QR-Code heruntergeladen werden, berichtete KhaoSod.
Ziele und Auswirkungen des Gesetzes
Das Gesetz zielt darauf ab, unangemessene Strafen für Personen zu verhindern. Anstelle von strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Geldstrafen werden „öffentliche Strafen“ verhängt – monetäre Strafen, die an den Staat gezahlt werden müssen. Diese Regelung gilt anstelle von kriminellen Strafen für geringfügige Vergehen. Darüber hinaus werden diese Vergehen nicht im Strafregister erfasst, was unnötige strafrechtliche Sanktionen effektiv beseitigt und die Wirksamkeit des Geldstrafensystems verbessert.
Im Jahr 2020 genehmigte das Kabinett einen Gesetzentwurf, der das Mindestalter für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von 10 auf 12 Jahre anhob, in Übereinstimmung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Es wurde auch grünes Licht für die Änderung des Alters gegeben, in dem Maßnahmen außer strafrechtlichen Sanktionen angewendet werden können, von 10-15 auf 12-15 Jahre, nach demselben Kodex.